RECHTE DER EHEPARTNER IM ISLAM EINLEITUNG.27. Islamischer Basar. Das Recht der künftigen Ehepartner, einander vor der Eheschließung sehen zu. Wie bei jeglicher Rechtsbeziehung in dieser Welt gilt auch hier die Regel: die Rechte einer Seite müssen Pflichten einer anderen Seite sein, sonst redet man im Vakuum.